Seit Jahrzehnten sind dies die Prinzipien, nach denen wir die Interessen unserer Mandanten vertreten. Die Kanzlei Ewert Jordan Rechtsanwälte PartG mbB ist eine spezialisierte Rechts- bzw. Fachanwaltskanzlei. Eine konsequente Spezialisierung der Rechtsanwälte und Fachanwälte in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht gewährleisten eine kompetente Unterstützung in zahlreichen unterschiedlichen Disziplinen.
Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mandant mit seinen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei liegt uns der persönliche und respektvolle Kontakt zu unseren Mandanten ebenso sehr am Herzen wie eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir vertreten Interessen statt Positionen- und dabei behalten wir das Ziel stets im Blick. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz stehen wir Ihnen als Partner zur Seite.
Das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Deshalb sind wir stolz, Ihnen ein exzellentes, interdisziplinäres Team zur Seite stellen zu können, welches eine umfassende und hochwertige Betreuung gewährleistet. Dabei halten wir unser Wissen stets aktuell, fördern die Spezialisierung der Berufsträger und Mitarbeiter, um Ihnen zuverlässig und auf höchstem Niveau offene Fragen zu beantworten und Sie sicher zu vertreten. Innerhalb der Kanzlei arbeiten wir fachübergreifend und sorgen zudem mit einem umfassenden Netzwerk zu spezialisierten Kollegen, Behörden und der Politik für eine optimale Betreuung unserer Mandanten. Gerne sind wir Empfehlungsgeber und freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Serviceleistung dienen können.
KostenWer sich an einen Rechtsanwalt wendet, rechnet selbstverständlich damit, dass Gebühren anfallen. Die Frage, in welcher Höhe diese Gebühren anfallen und welchen Betrag ein Rechtsanwalt für welche Leistungen in Rechnung stellen darf, steht im Gesetz und soll kurz für Sie erläutert werden.
Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens erheben wir keine Gebühren. Eine erste Einschätzung dauert max. 15 Minuten und umfasst kein Lesen von Schriftstücken oder das Sichten von Unterlagen. Anhand Ihrer Erläuterungen geben wir Ihnen aber gerne eine Tendenz zu verstehen, anhand derer Sie sich für oder gegen ein weiteres Vorgehen entscheiden können.
Geht unsere Leistung über eine erste Einschätzung hinaus, wir uns Ihres Falles also intensiver annehmen, beantworten wir die o.g. Fragen wie folgt:
Das Honorar für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt die Kosten und Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert der jeweiligen Angelegenheit.
Neben oder auch alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG kann zwischen Mandantschaft und Rechtsanwalt eine sog. Vergütungsvereinbarung frei vereinbart werden. Ist der Auftrag auf eine gerichtliche Tätigkeit ausgerichtet, darf die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht unterschreiten.
Für eine mündliche Erstberatung für einen Verbraucher beschränkt § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG die Vergütung auf 190,00 € zzgl. MwSt.
Für Gewerbetreibende oder Freiberufler, die eine Auskunft oder einen Rat einholen wollen, gilt diese Beschränkung nicht. Liegt dem Anliegen also eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugrunde, ist mit einer höheren Gebühr zu rechnen. Unserem Selbstverständnis entspricht es, dass die Vergütung unserer Tätigkeit grundsätzlich der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für unsere Mandantschaft entsprechen sollte. Die Höhe der Gebühr bemessen wir daher am Wert des Anliegens oder nach der Dringlichkeit für den Unternehmer. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erheben wir für Gewerbetreibende und Freiberufler im Rahmen der Erstberatung netto 300,00 € für die erste Stunde und für jede weitere Stunde in Abrechnungseinheiten von 10 Minuten.
Für alle Beratungen gilt:
Fertigen wir ein Entwurfsschreiben, sind wir außergerichtlich schriftlich tätig geworden (auch nur per E-Mail) oder haben mit der Gegenseite Kontakt aufgenommen (auch nur telefonisch), ist der Bereich der Beratung verlassen. Die Gebühren bemessen sich dann grundsätzlich anhand des Streitwertes nach dem RVG oder nach einer zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung. Wird eine Vergütung nach Stunden vereinbart, beträgt der Stundensatz netto 200,00 €.
Kostenfragen sind für alle wichtig, weshalb wir stets bemüht sind, transparent damit umzugehen. Nur so schaffen wir einen vertrauensvollen Umgang.
Das Wichtigste ist Ihr Interesse! Diese Aussage prägt unseren Beratungsansatz.
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Mediator
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin / Mediatorin / Verfahrensbeiständin
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Erbgang ist die Bedingung jedes menschlichen Fortschritts, Erbgang im kulturhistorischen Sinn bedeutet: der Nachfolger arbeitet mit den Erfahrungen, dem geistigen und ethischen Kapitel seines Vorgängers- die Geschichte ist das Erbrecht im Leben der Menschen
Ausgangspunkt und Fundament unserer erbrechtlichen Vertretung ist eine umfangreiche Beratung durch ein persönliches Gespräch in den Räumen unserer Kanzlei oder auf Wunsch bei Ihnen Zuhause.
Neben den persönlichen Belangen stellen sich den Hinterbliebenen nach einem Todesfall auch viele rechtliche Fragen: Geht es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Erfüllung oder das Abwehren von Pflichtteilsansprüchen der Kinder, des Ehegatten oder der Eltern, droht ein Regress durch den Sozialhilfeträger- so wird die erste Beratung Ihnen verhelfen, den eigenen Handlungsbedarf zu erkennen.
Unsere langjährige Erfahrung lehrt uns, dass Ihr Erfolg häufig mit dem richtigen und frühen Rat, schnell und unkompliziert bewirkt werden kann. Sprechen wir von Erfolg, meinen wir damit nicht den maximalen Profit. Vielmehr steht dahinter die Erfüllung Ihrer Bedürfnisse- wenngleich diese nicht finanziell motiviert sind, sei es der Schutz oder Erhalt des Familienfriedens.
Unsere erbrechtliche Beratung umfasst die Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolgeregelung. Unter Berücksichtigung der konkreten Struktur Ihres Vermögens entwickeln wir für Sie ein individuelles Konzept, das die rechtlichen und liquiditätswirksamen Aspekte berücksichtigt. Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge), komplexen Regelungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Ist der Anlass Ihrer Beratung ein Todesfall, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Professionalität zur Seite. Erben stehen mit dem Erbfall vor Hausforderungen, deren Auswirkungen sie meist selbst nicht überblicken können. Mangels eigener Erfahrungswerte verlassen sich die Erben auf die „guten Ratschläge“ von Nachbarn, Freunden und dem Internet. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass der eigene Erbfall ein Einzelfall ist und sich die Erfahrungen Dritter nicht oder nur bedingt auf die eigene Sache übertragen lassen.
Viele Fehler, die begangen werden, zeigen ihre Folgen erst später. Dann ist die Beseitigung oder Abmilderung nur noch schwer oder gar nicht mehr zu erreichen. Jeder Erbe sollte sich einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen. Wir bieten Ihnen dabei eine umfassende Erstberatung zum Festpreis zu Ihren erbrechtlichen Fragen an.
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines letzten Willens und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.
Das Amt des Testamentsvollstreckers kann auch von einem juristischen Laien bekleidet werden. Es ist nahezu unbekannt, dass es dem juristisch ungeschulten Testamentsvollstrecker erlaubt ist, anwaltliche Hilfe auf Kosten des Nachlasses in Anspruch zu nehmen, soweit sein Amt hierzu Anlass bietet. Vertraut der Testamentsvollstrecker hingegen auf sein eigenes Können und Wissen und übersieht dabei bestehende Fallstricke, dann löst dies ggf. eine Schadensersatzverpflichtung aus, für die der Testamentsvollstrecker mit seinem eigenen Vermögen haftet. Ohne eine Versicherung muss der Testamentsvollstrecker dann in seine eigene Tasche greifen und den Schaden ersetzen.
Die Erbengemeinschaft ist eine Streitgemeinschaft, die auf Auseinandersetzung ausgelegt ist. Dies vollzieht sich grundsätzlich über den Abschluss eines Vertrages zwischen den beteiligten Erben, durch Aufstellung des Nachlasses und dessen anschließender Überführung in das Vermögen eines jeden Erben. Unsere Aufgabe besteht in der Entwurfserstellung und dem Abschluss jener Verträge, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Verstöße gegen die Verwaltungsprinzipien begründen unter Umständen Schadensersatzansprüche oder führen dazu, dass nicht die Erbengemeinschaft verpflichtet wird, sondern der Handelnde indes selbst. Auch hier ist eine rechtzeitige Beratung sinnvoll, um Schäden von sich und der Erbengemeinschaft abzuwenden.
Pflichtteilsberechtigte sind diejenigen Personen, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind oder denen ein Recht zur Ausschlagung der Erbschaft zusteht. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen den Erben und bezieht sich auf die Beteiligung am Nachlass in Form einer Geldforderung. Er sichert eine Mindestteilhabe am Erbe. Das bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er seinen Anspruch beim Erben unter Mitteilung der Höhe seiner Geldforderung anmelden muss.
Das Gesetz gewährt dem Pflichtteilsberechtigten zur Durchsetzung seiner Forderung Auskunfts-, Wertermittlungs- und Leistungsansprüche. Der Anspruch bezieht sich dabei nicht nur auf den Vermögensbestand im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern auch auf die Teile, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten „weggeschenkt“ hat (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Eine rechtliche Beratung durch einen im Erbrecht spezialisierten Anwalt ist dabei unerlässlich.
In allen Bereichen des Erbrechts übernehmen wir auch die Prozessführung, wenn sich Ihre Ansprüche nicht auf außergerichtlichem Weg realisieren und durchsetzen lassen.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Jordan berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts, namentlich:
Trennungs- und Scheidungssituationen gehören zu den mit kritischsten Phasen im Leben. Meist verändert sich das gesamte Lebensumfeld - nicht nur finanziell, sondern auch räumlich. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass Ihr Rechtsanwalt den Überblick behält und Ihnen mit seinem konzentrierten Fachwissen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Das Ehe- und Familienrecht kommt nicht bereits dann zum Tragen, wenn die Ehe bereits gescheitert ist. Gerade vor Eingehung der Ehe sind das Fachwissen und die Professionalität für die Abfassung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gefragt. Unternehmer und Privatpersonen sorgen für den Scheidungsfall vor, um die Scheidung nicht zum „Rosenkrieg“ eskalieren zu lassen. Viele spätere Streitpunkte lassen sich vor der Eheschließung (oder auch später) im Einvernehmen und in Ihrem Interesse regeln. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens muss man für die inhaltsgleiche Regelung teilweise jahrelang kämpfen.
Frau Rechtsanwältin Jordan erfüllt diese Anforderungen aufgrund ihrer Spezialisierung über Maßen.
Die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht und schwerpunktmäßige Fortbildung sichert auch die juristisch fundierte Auseinandersetzung mit den ihr gestellten Aufgaben.
Unserer Kanzleiphilosophie gerecht werdend, liegt auch hier der Fokus auf der außergerichtlichen Streitvermeidung. Denn gerade im Scheidungsrecht sind es meist die Kinder, die unter der Trennung zu leiden haben. Umso wichtiger ist es, dass eine eheliche Trennung fair, vernünftig und sachgerecht vollzogen wird.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Jordan ist 1. Vorsitzende im Frauen- und Familienzentrum e.V. in Kandel/Pfalz, Gemeinderats-und Ausschussmitglied der Gemeinde Steinweiler und stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreis Germersheim. Ferner ist Frau Rechtsanwältin Kerstin Jordan mehrfach gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin, Verfahrenspflegerin sowie Betreuerin.
Ein starkes Team
Die Nachwuchsförderung liegt uns sehr am Herzen. In unseren Rechtsreferendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern von heute sehen wir unsere Anwältinnen und Anwälte von morgen. Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Ausbildungsweg und haben dabei stets Ihre Interessen und Ihr erfolgreiches zweites Examen im Blick. Sie arbeiten als Referendar/in an der Seite Ihres Tutors an mandatsbezogenen Aufgaben, nehmen an Besprechungen, Verhandlungen und Gerichtsterminen teil.
Die Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin hat mich stark bereichert: Ich konnte vielfältige Einblicke gewinnen und durfte vieles eigenständig bearbeiten, sodass ich einen großen Lerneffekt erzielen konnte. Frau Jordan und Herr Ewert nahmen sich immer Zeit, um die von mir gefertigten Entwürfe zu besprechen, mir andere Fragen zu beantworten und mir die sonstigen in einer Kanzlei anfallenden Tätigkeiten näherzubringen. Ich bin dankbar für diese intensive Ausbildung, die mir auch im Rahmen der Examensvorbereitung eine große Unterstützung war.
„Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist nur Information.“ – Albert Einstein
Mit Herrn Ewert als ausgewiesenen Experten stand mir während meines Referendariats ein Mentor zur Seite, durch den ich letztlich meine große Affinität für das Erbrecht entdecken durfte. Nicht zuletzt durch ihre stetige Unterstützung, der Möglichkeit der Teilhabe an ihrem Fachwissen und unermüdlichen Geduld, ermöglichten es mir Frau Jordan und Herr Ewert erste eigene Schritte auf meinem Berufsweg zu gehen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. So verhalf mir der intensive fachliche Austausch mit meinen Ausbildern dazu, meine juristischen Kenntnisse zu manifestieren, sie auszubauen und gleichzeitig persönlich zu wachsen.
Ein Unternehmen lebt von seinen Mitarbeitern. Um eine erstklassige Rechtsdienstleistung zu ermöglichen sind wir ständig um neue, engagierte Mitarbeiter bemüht. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit mit leistungsgerechter Vergütung. Sie bringen mit: - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) - Routinierter Umgang mit MS-Office (Word, Excel, PowerPoint) - Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung
Sie suchen einen Beruf, der Sie fordert, begeistert und weiterbringt? Beginnen Sie mit uns Ihre Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Wie Ihr Karriereziel bei uns aussieht, bestimmen alleine Sie. Durch eine enge Einbindung in unser Sekretariat bieten wir Ihnen ab dem ersten Tag eine optimale und individuelle Förderung Ihrer Stärken.
Wir suchen für unsere in den Schwerpunkten Familien, -Erb, -sowie Bank -und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei in Landau i. d. Pfalz ab sofort: eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Voll -oder Teilzeit. Ein Probearbeiten ist gerne gesehen und jederzeit möglich. Die volle Stellenausschreibung entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail z. H. von Frau Rechtsanwältin Kerstin Jordan.
Sie erreichen uns unter:
Kramstraße 5, 76829 Landau
Petronellastraße 25a, 76887 Bad Bergzabern
+49 6341/96845-0
+49 6341/96845-29
Kanzlei: info@ewert-jordan.de
Jan Ewert: info@erbrecht-landau.de
Kerstin Jordan: info@familienrecht-landau.de
Ewert Jordan
Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft m.b.B.